Statuten des VELB
Verband Europäischer Laktationsberaterinnen IBCLC
International Board Certified Lactation Consultants |
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| Pkt. 1: NAME, SITZ UND TÄTIGKEITSBEREICH DES VEREINES |
| 1.1. |
Der Verein führt den Namen
"VELB - Verband Europäischer Laktationsberaterinnen IBCLC
International Board Certified Lactation Consultants" |
| 1.2. |
Der Verein hat seinen Sitz in Pfaffstätten, Österreich. |
| 1.3. |
Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf alle Länder Europas. |
| 1.4. |
Die Errichtung von Zweigvereinen im Sinne des § 11 des Vereinsgesetzes 1951,
BGBl. Nr. 233, in der derzeit geltenden Fassung, ist nicht beabsichtigt. |
| Pkt. 2: ZWECK DES VEREINES |
| Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt: |
| 2.1. |
Die Förderung des Stillens durch den Zusammenschluß der Europäischen
LaktationsberaterInnen IBCLC, zur Wahrung und Förderung wissenschaftlicher und
praktischer Arbeit auf dem Gebiet des Stillens. |
| 2.2. |
Die Förderung des Berufes der Still- und Laktationsberaterin IBCLC in Zusammenwirken mit den Berufsverbänden und den Institutionen des
Gesundheitswesens. |
| 2.3. |
Der Beruf der Laktationsberaterin, IBCLC ist grundsätzlich beiden Geschlechtern zugänglich. In den Statuten wird die weibliche Form verwendet. |
| 2.4. |
Er verfolgt keine parteipolitischen, wirtschaftlichen oder konfessionellen Ziele. |
| 2.5. |
Der VELB ist zur Erreichung seines Zweckes insbesondere bestrebt:
- bei der Planung des Konzeptes der Aus- und Weiterbildung für
Laktationsberaterinnen, IBCLC in allen Bereichen mitzuwirken und
mitzubestimmen.
- die fachspezifische Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder zu fördern,
- die Zusammenarbeit seiner Mitglieder zu pflegen und zu fördern,
- bei der Aus- und Weiterbildung von Gesundheitspersonal auf dem Gebiet des
Stillens im Zusammenwirken mit den Berufsverbänden und Institutionen des
Gesundheitswesens im Eltern-Kind-Bereich mitzuwirken.
- Beziehungen auf internationaler Ebene zu pflegen und auszubauen sowie die
Interessen der Mitglieder und nationalen Mitgliedsverbände bei nationalen und
internationalen Still- und Gesundheitsorganisationen zu vertreten.
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Pkt. 3: MITTEL ZUR ERREICHUNG DES VEREINSZWECKES UND
DIE ART DER
AUFBRINGUNG DER MITTEL |
| Der beabsichtigte Vereinszweck soll durch die in der Folge angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden: |
| 3.1. |
Ideelle Mittel |
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Vorträge, Versammlungen, Herausgabe einer Zeitschrift, Veranstaltung von Aus- und Weiterbildungsseminaren, Kongressen, Teilnahme an internationalen Veranstaltungen, Vorstandssitzungen |
| 3.2. |
Materielle Mittel |
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Mitgliedsbeiträge, Erträge aus Veranstaltungen, Spenden, Vermächtnisse und
sonstige Zuwendungen |
| Pkt. 4: ARTEN DER MITGLIEDSCHAFT |
| Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in: |
| 4.1. |
Ordentliche Mitglieder, mit vollem Stimm- und Wahlrecht.
Als ordentliche Mitglieder können auf Antrag aufgenommen werden:
- Alle Personen, im Besitz eines gültigen IBCLC-Zertifikates (International Board
Certified Lactation Consultants)
- IBCLCs, die ordentliche Mitglieder in einem dem VELB voll angeschlossenen
Nationalverband sind, sind automatisch stimmberechtigt beim VELB
- Berufsverbände von Laktationsberaterinnen IBCLC (europäisch und international),
als institutionelle Mitglieder des VELB mit 1 Stimme.
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| 4.2. |
Außerordentliche Mitglieder sind natürliche Personen und Institutionen ohne
Stimmrecht, die die Ziele des VELB unterstützen ohne die Voraussetzung zur
Aufnahme als ordentliches Mitglied zu erfüllen. |
| 4.3. |
Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen ihrer besonderen Verdienste um
den Verein ernannt werden. |
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