VELB Ausbildung
 

Voraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungsprogramm des VELB

Sie entsprechen den aktuellen Examensbedingungen des IBCLC (International Board of Lactation Consultant Examiners)

Seminarteilnahme

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinisch/ pflegerischen Beruf oder ein Doktorat der Medizin / Diplom als Ärztin sind Voraussetzung.
  • Kandidatinnen für das IBLCE-Examen, die mindestens 2500 Praxisstunden* in der Stillberatung nachweisen können oder Ärztinnen mit entsprechenden Praxisstunden* benötigen nur die Teilnahme an den Seminaren 2 – 4 (Neue Zulassungsbedingungen zum IBLCE-Examen 2009)
  • Um die Qualifikation „Stillbeauftragte im Krankenhaus” für Deutschland zu erreichen, ist die Teilnahme am gesamtem Seminarprogramm (Seminare 1 – 4 incl. Facharbeit/Projekt und Praktikum) Voraussetzung.

*Praxisstunden: Jedes Vollzeitberufsjahr in der Mutter-Kind-Stillbetreuung auf medizinischem Gebiet entspricht 1800 Praxisstunden. Da in den medizinischen Bereichen meistens nur anteilmäßig Stillberatung gemacht wird, muss der Prozentsatz berechnet werden, aus dem sich die aktuellen Praxisstunden ergeben. Jedes Jahr als aktive, akkreditierte Stillberaterin entspricht 500 Praxisstunden.

Jedes Jahr als aktive akkreditierte Stillberaterin einer anerkannten Selbsthilfeorganisation für stillende Mütter entspricht 500 Praxisstunden. Dies entspricht einem Stundenaufwand von 10 Stunden pro Woche.

Das IBLCE-Examen wird unabhängig vom Lehrgang des VELB jährlich, am letzten Montag im Juli in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Italien sowie in anderen europäischen Ländern angeboten. Die Examensgebühren (ca. € 400,-) sind bei IBLCE zu bezahlen.

Zulassungsbedingungen zum IBLCE-Examen 2009

IBLCE Office
Regional Administrator
Ilse Bichler, IBCLC,
A - 2511 Pfaffstätten, Steinfeldgasse 11,
Tel: +43 / (0)2252 / 206 595, Fax: +43 / (0)2252 / 206 487
eMail:

office@iblce-europe.org
www.iblce-europe.org

Es besteht Rezertifizierungspflicht: Um den Qualitätsstandard zu garantieren, muss der Titel "IBCLC" nach fünf Jahren durch Fortbildung und nach zehn Jahren durch erneutes Ablegen des Examens bestätigt werden.